Arbeitsbereich  "Beratung in Verfahrensfragen für Flüchtlinge"


Verantwortlich: Norbert Kaiser, Kontakt per Email >> Kontakformular


Ort und Zeit werden per Email vereinbart.

Anmeldung nötig:  Herr Kaiser bittet um eine Voranmeldung per Email >> Kontakformular durch eine/n ehrenamtliche/n Begleiter/in. Diese/r Begleiter/in muss zur Beratung mitkommen und ggf. auch für einen freiwilligen Übersetzer sorgen, wobei das die Geflüchteten i.d.R. selbst organisieren. Die Begleitung macht deshalb Sinn, weil sich aus der Beratung meist Aktionen ergeben, für die der - oder die - Geflüchtete Hilfe benötigt.

Mögliche Inhalte der Beratung:  -- Asylverfahren -- Weiterbetreuung bis hin zum dauerhaften Aufenthalt -- Ausbildungsduldung, Aufenthalt bei Studium  --  Familienzusammenführung Kernfamilie -- Zusammenführung volljähriger Familienangehöriger  -- Suche nach vermissten Familien-angehörigen -- Wirksamkeit von Verträgen aller Art -- Änderung Wohnsitzauflage -- Betreuung bzw. Mithilfe bei anwaltlicher Vertretung - und vieles mehr


Verfahrensberatung    (Sie umfasst sämtliche Lebensbereiche der Flüchtlinge)

Norbert Kaiser ist in Kißlegg tätig und hat 2015 die ersten angekommenen Flüchtlinge in Waltershofen, in Kißlegg-Ort und Immenried beraten, war und ist aber auch in umliegenden Gemeinden tätig: Er unterstützt den Helferkreis in Ratzenried und anderen Orten. Er beantwortet Fragen zum Asylverfahren, hilft beim Lesen und Verstehen der Briefe und Formulare, die die Behörden den Asylbewerbern schicken und gibt Tipps zu beruflicher Ausbildung und den rechtlichen Grundlagen der (Anschluss-)Unterbringung.

In der Beratung gilt es zu beachten, welche Behörde für welche Fälle oder Angelegenheiten zuständig ist: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Landratsamt in Ravensburg, die Ausländerbehörde, das Jugendamt, das Sozialamt oder das Gesundheitsamt. Auch die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter, Krankenkassen, der Rentenversicherungsträger oder das Amtsgericht ( bei Minderjährigen das Familiengericht), das Auswärtige Amt (Visaerteilung für die Zusammenführung der Eltern und der minderjährigen Kinder/Geschwister ) und das örtliche Rathaus sind weitere Ämter und Behörden, mit denen Norbert Kaiser korrespondiert. Nobert Kaiser vermittelt die zuständigen Ansprechpartner, wenn es um Sprachkurse geht, um die Unterbringung der Kleinkinder im Kindergarten oder der Kinder und der Jugendlichen im schulpflichtigen Alter in den unterschiedlichen schulischen Einrichtungen.

 

Einige Beispiele seiner Tätigkeit:

  • Eine aus Syrien geflüchtete Person braucht eine medizinische Behandlung, die über den Bereich der akuten Schmerzbehandlung hinausgeht, hat aber noch keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Kann sie trotzdem behandelt werden? Wer kommt für die Kosten auf? An wen muss man sich wenden?
  • Ein Geflüchteter, der mittlerweile einer regelmäßigen Tätigkeit nachgeht und Steuern/Sozialabgaben zahlt, bekommt den Bescheid, dass der Antrag auf Asyl abgelehnt wurde. Welche rechtlichen Möglichkeiten sind noch möglich?
  • Eine Person wartet schon sehr lange auf einen Termin, offiziell Asyl zu beantragen oder hat im Laufe des Verfahrens ein falsches Ausweisdokument ausgestellt bekommen. Was ist zu tun? Wie geht es weiter? Welche Auswirkungen hat dies im Alltag ?
  • Ein minderjähriger Jugendlicher möchte seine Familie nachholen. Was passiert, wenn er 18 wird und sein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist?

Norbert Kaiser nimmt häufig an Weiterbildungsveranstaltungen teil, so in Wangen, Ravensburg, Leutkirch, Weingarten, Bad Boll, Stuttgart und Allensbach (Hegne). Um die dauernden Veränderungen der rechtlichen Gegebenheiten zu verstehen, ist eine hohe Affinität zu juristischer und verwaltungstechnischer Fachsprache erforderlich. Die Skripte der Schulungen, das Bundesgesetzblatt und das Gesetzblatt Ba-Wü, die newsletter von Flüchtlingsrat Ba-Wü, von pro Asyl, der Caritas, der Diakonie und der Bundesanstalt für Arbeit sind Quellen seiner Beratungstätigkeit.